AGB


Allgemeine Geschäfts-, Liefer-, Zahlungsbedingungen der POLYPEX GmbH

Hier können Sie die unsere AGBs als PDF herunterladen und speichern:
POLYPEX AGBs, Stand Juli 2018

Laden Sie hier unsere AGBs für Einkauf herunter:
POLYPEX Einkaufsbedingungen, Stand Oktober 2014

1. Allgemeines, Geltung


1.1 Allgemeines

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind auf Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Unternehmern anzuwenden. Die Anwendung auf Geschäftsbeziehungen mit Konsumenten i.S.d Konsumentenschutzgesetzes ist ausgeschlossen. „Unternehmer“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen (dort auch als „Kunde“ bezeichnet) sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.

1.2 Geltung

Sämtliche Rechtsgeschäfte, Lieferungen, sonstige Leistungen und Angebote, die von uns erbracht werden, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass wir bereits jetzt Widerspruch gegen sämtliche abweichende Regelungen in einer Bestellung oder in sonstigen Geschäftspapieren des Kunden erheben. Abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt und gelten nur im Falle unserer schriftlichen Bestätigung, auch wenn wir diesen im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Für Unternehmer gelten diese Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte.

2. Vertragsabschluss


2.1 Unsere Angebote und Preislisten sind unverbindlich und freibleibend. Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder eine von uns gesetzte Erfüllungshandlung (zB Auslieferung/Versendung der Ware) zustande. Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben, soferne von uns nicht gegenüber dem Kunden offengelegte Spezialvollmachten erteilt wurden.

2.2 Ansicht- und Auswahlsendungen im Rahmen von Bestellungen gelten als durch den Kunden genehmigt, wenn sie nicht binnen 14 Tagen (einlangend bei uns) zurückgesendet werden.

2.3 Technische Angaben in unseren Unterlagen verstehen sich bloß als Annäherungswerte, soferne sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert werden. Konstruktions- bzw. produktionsbedingte Änderungen und Abweichungen bleiben in jedem Fall vorbehalten. Bloße Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen können von uns jederzeit berichtigt werden.

3. Preise


3.1 Alle von uns genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, in Euro (EUR), exklusive Umsatzsteuer. Kostenvoranschläge werden, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird, ohne Gewährleistung für deren Richtigkeit erstellt.

Alle von uns einem Kunden genannten oder mit diesem vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und sind jedenfalls 1 Monat gültig.


Allfällige Änderungen von Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen oder innerbetrieblicher Abschlüsse, sowie Änderungen anderer, für die Kalkulation relevanten Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten, wie jene für Materialen, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc., berechtigen uns gegenüber dem Kunden, die Preise entsprechend zu erhöhen. Dem Kunden steht aus diesem Grund weder ein Rücktrittsrecht noch die Geltendmachung des Wegfalles der Geschäftsgrundlage zu. Sämtliche Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne Nebenspesen.

Kosten für Verpackung, Versand, Zoll und sonstige Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, im Anlassfall eine Versand- und Frachtkostenpauschale zu verrechnen. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, für die Ware eine Transportversicherung abzuschließen.

3.2 Die Preise des Anbotes gelten nur bei Bestellung des gesamten Anbotes. Nachträglich bestellte, im ursprünglichen Angebot jedoch nicht enthaltene Arbeiten werden entsprechend dem Aufwand zu unseren Bedingungen und Verrechnungssätzen durchgeführt.

4. Lieferung


4.1 Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung durch uns. Die jeweilige Frist beginnt jedoch nicht bevor alle zur Erfüllung unserer Verpflichtungen erforderlichen technischen oder sonstigen Informationen, Unterlagen, Anzahlungen oder sonstigen Leistungen des Kunden von uns als bei uns eingelangt bestätigt wurden. Bei Verzug mit vereinbarten Zahlungen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Die Lieferfrist ist gewahrt, wenn der Liefergegenstand unser Lager vor Fristablauf verlässt oder von uns bis dahin dem Kunden die Lieferbereitschaft mitgeteilt wird.

4.2 Zugesagte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, sind aber nicht verbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, außer wir haben die Lieferverzögerung grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet. Darüber hinaus berechtigen Lieferverzögerungen den Kunden weder zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Irrtumsanfechtungsansprüchen. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

4.3 Die Wahl von Versandart und Versandweg bleiben uns unter Ausschluss jeder Haftung vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen.

4.4 Die Verpackung – auch von Teil- und/oder Vorlieferungen – erfolgt in handelsüblicher Weise. Kosten für darüber hinausgehende Verpackungen bzw Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Kunden.

4.5 Express- und Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet. Transportversicherungen werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.

4.6 Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, insbesondere auch Lieferverzögerungen (wie insbesondere Transport- und/oder Verzollungsverzögerungen) und dergleichen seitens unserer Vorlieferanten, berechtigen uns gegenüber dem Kunden unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen (ausgenommen im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens), dazu, entweder die Fristen entsprechend zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist darüber hinaus weder zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Irrtumsanfechtungsansprüchen aus diesem Titel berechtigt. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, indem wir uns in Verzug befinden.

4.7 Mit der Anzeige der Versandbereitschaft durch uns an den Kunden, spätestens jedoch mit Abgang der Lieferung aus unserem Lager, im Falle direkter Lieferung ab Lager unseres Lieferanten, geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden unabhängig von einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung über; dies gilt auch dann, wenn wir noch zusätzliche Leistungen übernommen haben. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne unser Verschulden nicht möglich ist, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als erbracht gilt; hierbei sind wir insbesondere dazu berechtigt, die Lagerung zu marktüblichen Preisen selbst vorzunehmen oder die versandbereite Ware im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Dritten einzulagern. Unabhängig von jeder Vereinbarung über den Lieferort und die Übernahme allfälliger Transportkosten wird als Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens vereinbart.

5. Beigestellte Materialien und Daten


5.1 Vom Kunden beigestellte Materialien, wie Papier, Daten und Datenträger aller Art sind von diesem binnen vier Wochen nach Rechnungslegung bei uns abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist übernehmen wir für nicht abgeholte Materialien keine wie immer geartete Haftung und sind berechtigt, die Materialien auf Kosten des Kunden ohne wie immer gearteten Ersatzanspruch des Kunden zu entsorgen oder – nach unserem Ermessen – im Namen sowie auf Gefahr und Kosten des Kunden zu marktüblichen Konditionen bei uns oder einem Dritten einzulagern. Wir sind in keinem Fall dazu verpflichtet, diese Unterlagen sowie deren Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren.

5.2 Uns trifft keinerlei Prüf- und/oder Warnpflicht bezüglich der vom Kunden beigestellten Materialien. Insbesondere wird bei beigestellten Datenträgern die Richtigkeit der gespeicherten Daten von uns nicht überprüft. Wir übernehmen keine wie immer geartete Haftung für direkte und indirekte Schäden, welche durch Fehler solcher Materialien verursacht werden.

6. Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnungsverbot, Auslandslieferungen


6.1 Es steht uns frei unsere Rechnungen auch auf elektronischem Wege zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit dieser Übermittlungsform einverstanden. Unsere Rechnungen - auch Teilrechnungen - sind 8 Tage nach Ausstellungsdatum netto spesen- und abzugsfrei, insbesondere ohne Skontoabzug, zur Zahlung fällig. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung oder gesetzliche Verpflichtung werden Haftrücklässe nicht anerkannt und gelten als Zahlungsrückstand. Wechsel oder Schecks werden nur nach gesonderter Vereinbarung angenommen. Es bleibt uns vorbehalten, eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere gegenüber dem gleichen Kunden bestehende Forderungen nach unserem Ermessen zu widmen.

6.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und dazu berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern. Weiters ist der Kunde verschuldensunabhängig dazu verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat zu bezahlen, wobei wir berechtigt sind, darüber hinausgehende Bankzinsen im üblichen Ausmaß geltend zu machen. Der Kunde hat darüber hinaus die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.

6.3 Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden aus unserer Sicht zu mindern geeignet sind, werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Weitere Lieferungen erfolgen in diesem Fall nur gegen Vorauszahlung.

6.4 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde ist darüber hinaus nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.

7. Eigentumsvorbehalt


7.1 Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Werklohnes samt Zinsen und Nebengebühren – gleich aus welchem Rechtsgrund – vor. Ein Auftrag aus mehreren Teillieferungen gilt als einheitlicher Auftrag, wobei der Eigentumsvorbehalt an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Rechtsgeschäft aufrecht bleibt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes – z.B. durch Herausgabe - gilt, sofern wir – wozu wir einseitig berechtigt sind – keinen Rücktritt vom Vertrag erklären, grundsätzlich nicht als Rücktritt vom Vertrag und hebt die Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des Entgeltes, nicht auf.

7.2 Der Kunde ist zur Weitergabe seines im Rahmen unseres Eigentumsvorbehaltes hinsichtlich des Kaufgegenstandes bestehenden Anwartschaftrechtes im Rahmen seines Geschäftsbetriebes, jedoch nicht zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Kaufgegenstandes, befugt. Dieses Recht des Kunden kann von uns jederzeit widerrufen werden.

7.3 Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen und dergleichen, zu tragen.

7.4 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen Materialien erwerben wir Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile.

7.5 Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt - gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteiles - zur Sicherung und Befriedigung ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Name und Anschrift seiner Abnehmer, den Bestand und die Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekanntzugeben sowie seinem jeweiligen Abnehmer die Forderungsabtretung nachweislich mitzuteilen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, in seinen Geschäftsbüchern die Abtretung dieser Forderung an uns in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Wir sind jederzeit berechtigt, den Abnehmer des Kunden von der Zession zu verständigen. Allfällige Zessionsgebühren sind vom Kunden zu tragen.

7.6 Alle durch Barverkäufe von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, in Empfang genommene Beträge übereignet der Käufer bereits jetzt bis zur Höhe der bei uns bis zu diesem Zeitpunkt aus der Lieferung dieser Ware gegen ihn zustehenden Forderung an uns; wir weisen den Kunden bereits jetzt an, diese Beträge gesondert zu verwahren und für uns innezuhaben.

7.7 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wir sind in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme des Kaufgegenstandes steht es in unserem Ermessen, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder den Kaufgegenstand zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Produkte eine Miete zum üblichen Mietpreis zu berechnen.

8. Gewährleistung, Schadenersatz, Aliudlieferung, Produkthaftung


8.1 Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder Dritte Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Sache vornehmen. Im Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern.

8.2 Für unseren Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haften wir nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem groben Verschulden oder bei Vorsatz und groben Verschulden der für uns tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche wir bereits bei leichter Fahrlässigkeit haften. Der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schaden aus Ansprüchen Dritter ist gegenüber Unternehmern zur Gänze, ausgeschlossen.

8.3 Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen – ausgenommen reine Geldforderungen bei Unternehmergeschäften – ist unzulässig.

8.4 Bei Nachlieferungen übernehmen wir für die exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine Gewähr.

8.5 Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produktinformationen gegeben werden, sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen. Von einer über die definierten Anwendungsbereiche hinausgehenden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt.

8.6 Mängelrügen sind vom Kunden unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch binnen 8 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.

8.7 Für Mängel, welche bei der Untersuchung anlässlich der Lieferung nicht erkannt werden konnten, beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer sechs Monate ab Lieferung und wird durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen, sie gilt auch für Teillieferungen. Solche Mängel sind binnen 8 Tagen ab Entdeckung des Mangels bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.

8.8 Darüber hinaus gehende Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa falsche Maße oder falsche Ware (Aliudlieferung) müssen vom Kunden binnen 8 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung geltend gemacht werden, auch wenn die Ware nicht direkt an den Kunden geliefert wird. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und kann von uns nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden.

8.9 Unsere Beratung, gleichgültig in Wort oder Schrift, ist unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung und für den beabsichtigten Zweck.

8.10 Der Kunde hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen, die Rechtsvermutung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8.11 Für diejenigen Waren, die wir unsererseits von Zulieferanten bezogen haben, leisten wir lediglich Gewähr im Rahmen der uns gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Wir leisten bei den von uns gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für darüber hinausgehende, wie insbesondere in öffentlichen Äußerungen - wie z.B. Werbung und in den der Produkten beigefügten Angaben – enthaltenen Eigenschaften leisten wir nur dann Gewähr, wenn diese Eigenschaften bzw. Spezifikationen von uns im Zuge der Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind.

8.12 Es bleibt unserer Wahl überlassen die Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung zu erfüllen.

8.13 Sofern in einer Sondervereinbarung nicht anders geregelt, ist der Erfüllungsort für unsere aus dem Titel der Gewährleistung zu erbringenden Leistungen der Sitz unseres Unternehmens.

8.14 Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen – ausgenommen reine Geldforderungen – ist unzulässig. Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Kunden entfallen uns gegenüber sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung, das Regressrecht gemäß § 933 b ABGB ist nach 6 Monaten ab Lieferung/Leistung verjährt.

8.15 Sollte der Kunde selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet der Kunde uns gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des § 12 des österreichischen Produkthaftungsgesetz oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen.

8.16 Bringt der Kunde die von uns gelieferte Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen, sofern dies nach dem zwischen ihm und dem Abnehmer anzuwendenden oder vereinbarten Recht möglich ist. In diesem Falle oder bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Kunde verpflichtet, uns hinsichtlich Ansprüchen Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos zu halten. Der Kunde verpflichtet sich dazu auch eine adäquate Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen und dies auf Anfrage nachzuweisen.

9. Vertragsanpassung, Vertragsrücktritt


Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändert oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst.

Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn mit dem Kunden zunächst eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie z.B. Zahlungsverzug des Kunden sind wir unbeschadet sonstiger wie immer gearteter Ansprüche, unter Setzung einer 14 tägigen Nachfrist, zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt wird durch unsere einseitige Erklärung rechtswirksam.

10. Urheberrecht, Schutzrechte Dritter


10.1 Sämtliche dem Kunden überlassene Unterlagen, insbesondere Kostenvoranschläge, Entwürfe, Modelle, technische Berechnungen und dergleichen, bleiben unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen Dritten zugänglich zu machen. Diese Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzustellen.

10.2 Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält bzw. erwirbt daran keine wie immer gearteten Rechte, wie z.B. Werknutzungs- und/oder Verwertungsrechte.

10.3 Der Kunde stimmt zu, dass wir die für ihn erzeugten Produkte zu Werbezwecken abbilden und – z.B. als Muster – anderweitig präsentieren; die Gestaltung der Präsentation sowie die Auswahl des Präsentationsmediums bleibt unserem alleinigen Ermessen überlassen.

10.4 Bei Sonderanfertigungen garantiert der Kunde, dass durch die vertragsgemäße Erstellung der Liefergegenstände oder sonstigen Leistungen keine Schutzrechte Dritter (Patent-, Marken-, Muster-, Urheberrechte, Ausstattung, Produktbezeichnungen, Know-how, Gebietsschutz und Rechte ähnlicher Art und zwar auch dann, wenn deren Erteilung gegebenenfalls erst beantragt ist) verletzt werden. Wir sind nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob hinsichtlich der herzustellenden Ware immaterielle Rechte Dritter bestehen bzw. ob solche verletzt werden. Der Kunde hat uns von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter zur Gänze freizustellen und klag- und schadlos zu halten.

11. Schlussbestimmungen


11.1 Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die uns zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.

11.2 Vertragssprache ist Deutsch.

11.3 Erfüllungsort für sämtliche Vertragspflichten der Vertragspartner ist der Ort unseres Hauptsitzes, dies unabhängig von jeder Vereinbarung über den Lieferort und die Übernahme allfälliger Transportkosten oder den Zahlungsort.

11.4 Auf sämtliche, insbesondere der vertraglichen (Liefer-)Vereinbarung und diesen AGB unterliegende Rechtsgeschäfte, ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausländisches Rechtes verweisen. Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller, auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen – wie z.B. das UN-Kaufrecht - vor, so sind diese nicht anzuwenden bzw. werden diese explizit ausgeschlossen. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages.

11.5 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, ist für unseren Kunden ausschließlich das sachlich für Wels / Österreich zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl den Kunden auch an jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.

11.6 Sollte eine der Bestimmungen unserer Verkaufsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die Vertragsteile verpflichten sich, an Stelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich solche zu beschließen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Dasselbe gilt auch für Regelungslücken.

11.7 Die Überschriften der in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.

11.8 Keine zwischen dem Vertragspartner und uns sich vollziehende Geschäftsentwicklung und keine Verzögerung oder Unterlassung bezüglich der Ausübung eines gemäß den vorliegenden Verkaufsbedingungen uns gewährten Rechts, Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gilt als Verzicht auf diese Rechte. Jedes uns in diesem Dokument gewährte Recht und Rechtsmittel bzw. jeder uns in diesem Dokument gewährte Rechtsbehelf ist kumulativ und besteht gleichrangig, neben und zusätzlich zu sonstigen gesetzlich gewährten Rechten, Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln.

Download AGBs


Hier können Sie die oben stehenden AGB´s als PDF herunterladen und speichern:
AGBs POLYPEX Stand Juli 2018


Laden Sie hier unsere AGBs für Einkauf herunter:
POLYPEX Einkaufsbedingungen, Stand Oktober 2014

POLYPEX GmbH

Linzerstr. 246 A-4600 Wels
Telefon AT: +43 72 42 / 43 0 57-0
Telefon DE: +49 151 / 251 82 111
Telefax: +43 72 42 / 60 2 13
E-Mail: info@polypex.at

Firmenbuchnummer FN 374321y
Firmenbuchgericht: Landesgericht Wels
DVR 0130281
ARA-Lizenznummer 1973
UID-Nr.: ATU66962129